Barrierefreie PDF: Was es bei der Gestaltung im Rahmen des BFSG zu beachten gibt
Im Juli 2021 wurde der European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht überführt: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Hersteller, Händler und Importeure sowie Dienstleistungserbringer betrifft, soll eine wirtschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung, älteren Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien ermöglichen. Seit 28. Juni 2025 ist es verpflichtend und betrifft zahlreiche Produkte und Dienstleistungen (s. Exkurs). Aber was bedeutet das konkret für die Gestaltung von barrierefreien PDFs? Das und wie wir dich bei diesem Thema unterstützen können, erfährst du in diesem Beitrag.
PDFs im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
PDFs sind insbesondere dann relevant, wenn sie Bestandteil einer vom BFSG erfassten Dienstleistung sind (z.B. im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbraucher/innen. Die ISO-Norm 14289, auch als „PDF/UA“ (UA steht für Universal Accessibility) bekannt, gibt konkrete technische Hinweise zur Erstellung eines barrierefreien PDFs. Sie überträgt, die allgemein formulierten Anforderungen der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) auf PDF-Techniken.
Welche Inhalte in einem PDF sind laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Tatsächlich sind fast alle Inhalte in einem PDF betroffen. Um eine Barrierefreiheit zu ermöglichen, müssen Farbschemata und Kontraste ebenso bedacht werden wie inhaltliche Strukturen, Schriftgrößen und Überschriften, die Ausgestaltung von Tabellen sowie das Hinzufügen von Alt-Texten und Tags zur elektronischen Lesbarkeit. Diese Tags bilden dabei die Struktur und Lesereihenfolge ab.
Der richtige Ansatz um ein PDF barrierefrei zu machen
Um in Zukunft PDFs zu erstellen, die den umfassenden Anforderungen des BFSG entsprechen, sollten insbesondere in Unternehmen, in denen viele PDFs benötigt werden, möglichst standardisierte und automatisierte Prozesse aufgesetzt werden. Das ist mittels Dynamic Publishing smart zu realisieren. Barrierefreiheit ist von professionellen System-Anbietern für solche Print-Publishing Lösungen, wie z.B. von unserem Partner, Werk II, direkt mitgedacht. Unsere Consultants schauen sich gerne deinen aktuellen Prozess, Systeme und Schnittstellen an und beraten zukunftsorientiert, skalierbar und notfalls auch pragmatisch, wenn das Timing es bedingt. Dank jahrelanger, ausgezeichneter Erfahrung sind wir hier führender Experte in Europa.
Wichtig ist es, die Barrierefreiheit schon früh zu bedenken, um Nachbearbeitungen so gering wie möglich zu halten:

Schritt 1:
Layout
Farbschemata, Strukturen, Kontraste u.v.m.

Schritt 2:
Erstellung
Integration von Tags, Alt-Texten u.v.m.

Schritt 3:
Prüfung
Einzelprüfung oder stichprobenartig

Schritt 4:
Nachbearbeitung
manuell oder mit Automatismen
-> ohne Vorbereitung wird es vielen Unternehmen schwerfallen, PDFs barrierefrei zu generieren. Ein gewisser Aufwand ist damit verbunden, aber es sprechen auch viele Vorteile für eine zügige Umstellung auf barrierefreie PDFs:
- Verbesserte Benutzerfreundlichkeit: Einfache und intuitive Navigation sorgt für eine höhere Zufriedenheit von allen Nutzern.
- Qualität und Professionalität steigern: Die Einhaltung von Standards wie der ISO-Norm 14289 (PDF/UA) hebt die Qualität der Dokumente hervor.
- Erweiterung der Reichweite: Inhalte werden für eine breitere Zielgruppe zugänglich.
- Inklusion fördern: Barrierefreie PDFs ermöglichen es allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen oder digitaler Erfahrung, einen einfachen Zugang zu Inhalten.
- Positive Außenwirkung: Unternehmen zeigen Verantwortung und Engagement für Barrierefreiheit.

Lösungen finden: Wir unterstützen dich!
Wenn Barrierefreiheit bei dir noch Fragen aufwirft: Komm direkt auf uns zu. Wir entwickeln skalierbare Workflows für die Volumenproduktion – mit klaren Standards und intelligenter Automatisierung. So entstehen barrierefreie PDFs, und deine Produktdatenblätter, Online-PDFs, Preislisten u. v. m. werden sauber, konsistent und geschäftssicher umgesetzt.
Sprich uns an – wir bringen Struktur rein und setzen es mit dir um.
PDFs selbst prüfen
Möchtest du deine PDFs oder ein zufällig im Internet heruntergeladenes PDF einfach mal auf
Barrierefreiheit überprüfen? Mit Adobe Acrobat oder dem OpenSource-Tool PDF Accessibility Checker (PAC) ist dies möglich. Probiere es einfach mal aus und schau selbst, welche Fehlerquellen deine/andere PDFs noch aufweisen.
Exkurs BFSG
Produkte, für die Barrierefreiheit verlangt wird
- Hardwaresysteme für Universalrechner für Verbraucher inkl. Betriebssysteme (z. B. Computer)
- Selbstbedienungsterminals, beispielsweise Geldautomaten oder Check-in-Automaten
- Verbraucherendgeräte, die für Telekommunikationsdienste gebraucht werden (z.B. Mobiltelefone)
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang (z.B. interaktive Fernseher)
- E-Book-Lesegeräte
Dienstleistungen, für die Barrierefreiheit verlangt wird
- Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger etc.)
- Elemente der Personenbeförderungsdienste wie beispielsweise Websites, Apps oder elektronische Ticketdienste
- Bankdienstleistungen
- E-Book-Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. E-Commerce, Online-Terminbuchungs-Tools). Das heißt, Webshops und Apps sowie auch informative Produkt- oder Servicedokumente.

Was bedeutet Barrierefreiheit bei digitalen Plattformen?
Dem Gesetz nach sind Dienstleistungen und Produkte dann barrierefrei, wenn sie „für Menschen mit Behinderung, in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.
Zur Erleichterung der Umsetzung enthält das BFSG Konformitätsvermutungen, die sich an technischen oder EU-harmonisierten Normen sowie DIN- oder ISO-Standards orientieren. Sind diese Normen oder Standards erfüllt, wird die Barrierefreiheit vermutet.
Wer sich nicht zur Einhaltung des BFSG verpflichtet fühlt, wird durch den Gesetzgeber abgeschreckt: Bis zu 100.000 Euro kann ein Verstoß kosten, und aus den Erfahrungen vorangegangener Gesetze wird es wieder viele „Abmahn-Anwälte“ geben, die aus der neuen Gesetzgebung Kapital schlagen möchten.
Rechtlicher und inhaltlicher Hinweis: Wir geben keine Rechtsberatung und können nur sehr eingeschränkt auf das umfangreiche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz blicken. Zudem sind alle Angaben ohne Gewähr – wir versuchen natürlich, alle Inhalte möglichst genau wiederzugeben. Bitte informiert euch, wie das BFSG euch und eure Produkte und Dienstleistungen betrifft. Weiterführende Links findet ihr am Ende dieses Beitrags.
Der Beitrag wurde am 27.01.2026 aktualisiert.
Quellen und weiterführende Links
Das BFSG bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html
BFSG in Wort und Schrift:
https://bfsg-gesetz.de/
ISO-Norm 14289 (PDF/UA)
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Informationstechnik/Barrierefreie-PDF/barrierefreie-pdf_node.html
Web Content Accessibility Guidelines (Englisch):
https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/
Simon Edel