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AI Act Kennzeichnungspflicht Beispiel KI-generiertes Bild

KI-Kennzeichnungspflicht und was das für deine Content-Prozesse bedeutet

Ab dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht nach Artikel 50 der KI-Verordnung – für alle, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen.

Ab dem 2. August 2026 müssen KI-generierte und KI-manipulierte Inhalte klar und sichtbar gekennzeichnet sein. Was das konkret bedeutet, welche Pflichten auf dich zukommen und wie du deine Prozesse jetzt sicher aufstellst – das erfährst du in diesem Beitrag.

⚠️ Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags stellen keine Rechtsberatung dar. Sie geben einen praxisorientierten Überblick über die KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act. Für rechtliche Einzelfallbewertungen empfehlen wir, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?

Künstliche Intelligenz ist aus der Content-Produktion nicht mehr wegzudenken. Ob KI-generierte Produktbilder im E-Commerce, synthetische Kampagnenmotive oder automatisiert erstellte Texte – die Grenzen zwischen menschlich erzeugten und KI-generierten Inhalten verschwimmen zunehmend. Genau hier setzt die KI-Kennzeichnungspflicht an.

Mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) hat die Europäische Union das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz verabschiedet. Ein zentrales Element: die Transparenzpflicht nach Artikel 50 der KI-Verordnung. Sie verpflichtet Unternehmen und Content-Verantwortliche dazu, KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte klar und nachvollziehbar zu kennzeichnen – damit Konsumentinnen und Konsumenten auf den ersten Blick erkennen können, womit sie es zu tun haben.

Zwei wichtige Daten, die du kennen musst

Die KI-VO tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern in gestaffelten Schritten. Für Content-Prozesse sind vor allem zwei Daten relevant:

  • August 2026: Die optische Kennzeichnungspflicht tritt in Kraft. KI-generierte und KI-manipulierte Inhalte müssen für Nutzerinnen und Nutzer auf den ersten Blick sichtbar als solche gekennzeichnet sein.
  • Dezember 2026: Die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht folgt. Inhalte müssen zusätzlich technisch – z. B. über Metadaten – als KI-generiert oder KI-manipuliert markiert sein.

Wer heute schon KI in der Content-Produktion einsetzt, sollte seine Prozesse jetzt daraufhin prüfen, ob er für beide Daten gerüstet ist.

Wen betrifft die Kennzeichnungspflicht?

Die Kennzeichnung von KI-generierten Content ist keine Pflicht, die nur große Tech-Konzerne trifft. Sie gilt für alle, die KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte veröffentlichen – also auch für:

  • E-Commerce-Unternehmen, die KI-generierte Produktbilder einsetzen
  • Agenturen, die im Auftrag ihrer Kunden KI-Bildprozesse verantworten
  • Marketing-Teams, die KI-Tools für Kampagnenmotive oder Texte nutzen
  • Publisher und Redaktionen, die KI-generierte Texte ohne menschliche Prüfung veröffentlichen

Wichtig: Die Pflicht gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 bereits online sind oder gedruckt im Umlauf sind, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Alles, was nach diesem Datum publiziert wird – auch wenn es vorher erstellt wurde – fällt unter die Kennzeichnungspflicht.

KI-generiert vs. KI-modifiziert: Der Unterschied zählt

Der EU AI Act unterscheidet zwischen zwei Kategorien, die unterschiedliche Kennzeichnungen erfordern:

AI Generated (KI-generiert)

Ein Asset gilt als KI-generiert, wenn es ursprünglich auf Basis eines Prompts durch ein KI-System entstanden ist. Das bleibt auch dann so, wenn einzelne Bereiche des Assets nachträglich manuell bearbeitet wurden – etwa durch eine Retusche in Photoshop. Die KI-Urheberschaft bleibt bestehen.

AI Modified (KI-modifiziert)

Ein Asset gilt als KI-modifiziert, wenn es grundsätzlich durch menschliches Handeln entstanden ist und KI lediglich als Werkzeug in der Nachbearbeitung eingesetzt wurde – etwa zur Freistellung, zur Hintergrundanpassung oder zur Bildoptimierung.


Diese Unterscheidung ist nicht nur für die Kennzeichnung relevant, sondern hat auch urheberrechtliche Konsequenzen: Bei KI-generierten Inhalten fehlt die menschliche Schöpfungsleistung, weshalb in der Regel kein Urheberrecht erteilt werden kann – und damit auch keine exklusiven Nutzungsrechte. Bei KI-modifizierten Inhalten bleibt die menschliche Urheberschaft in der Regel bestehen.

Die genauen Grenzen zwischen KI-generiert und KI-modifiziert sind im Gesetzestext nicht abschließend definiert. In Grenzfällen – etwa bei der KI-gestützten Freistellung von Bildern – empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsbeistands.

Wie muss die Kennzeichnung konkret aussehen?

Optische Kennzeichnung (ab 2. August 2026)

Die Kennzeichnung muss direkt am Inhalt angebracht sein und auf den ersten Blick erkennbar sein. Versteckte Hinweise in Fußnoten, Sternchen-Verweise oder allgemeine Hinweise unterhalb des Warenkorb-Buttons reichen nicht aus.

AI ACT Label Kennzeichnungspflicht

Die Europäische Union hat offizielle Icons vorgeschlagen, die zur Kennzeichnung verwendet werden können – z. B. ein kleines Symbol, das direkt am Bild oder Video platziert wird und beim Hovern einen erläuternden Hinweis wie „Generated with AI“ anzeigt. Die Verwendung dieser Icons ist nicht verpflichtend, sie gelten jedoch als anerkannte Umsetzungsmöglichkeit.

Wichtig: Die Kennzeichnung muss auch nach dem Download am Bild erhalten bleiben. Es reicht nicht aus, wenn die Information nur in den Metadaten hinterlegt ist – sie muss visuell am Asset selbst sichtbar sein.

Zur Sprache der Kennzeichnung gilt: Entscheidend ist, dass die Zielgruppe die Kennzeichnung auf den ersten Blick versteht. Wer ein deutschsprachiges Publikum anspricht, sollte die Kennzeichnung entsprechend auf Deutsch formulieren.

Maschinenlesbare Kennzeichnung (ab 2. Dezember 2026)

Parallel zur optischen Kennzeichnung müssen Inhalte technisch markiert werden. Bewährt hat sich dafür das IPTC-Metadatenfeld „Digital Source Type“, das bereits seit Jahren in der Fotografie genutzt wird und nun durch den EU AI Act neue Relevanz erhält. Typische Werte in diesem Feld:

  • Trained Algorithmic Media“ – für KI-generierte Inhalte
  • Composite with Trained Algorithmic Media“ – für KI-modifizierte Inhalte

Achtung: Viele Systeme entfernen Metadaten automatisch – etwa beim Upload in einen Online-Shop aus Performance-Gründen. Wer die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht erfüllen will, muss sicherstellen, dass diese Metadaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhalten bleiben.

Welche Inhalte sind betroffen?

Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der KI-Verordnung gilt nicht nur für Bilder. Sie erstreckt sich auf alle Arten von KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalten:

  • Bilder: Produktfotos, Kampagnenmotive, Lifestyle-Bilder – überall dort, wo KI-generierte Inhalte realistisch wirken und als echt wahrgenommen werden könnten
  • Videos und Bewegtbild: Dieselben Anforderungen wie bei Bildern – sowohl optische als auch maschinenlesbare Kennzeichnung; die Kennzeichnung sollte im gesamten Video sichtbar sein
  • Audio: KI-generierte Sprachausgaben oder Soundscapes
  • Texte: KI-generierte Texte, die ohne menschliche redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden und der öffentlichen Information dienen – z. B. automatisch generierte Nachrichtenticker oder Spielberichte
  • Print und POS-Materialien: Auch gedruckte Publikationen, Plakate und Werbemittel sind nicht ausgenommen

Ausnahme für Texte: Wenn KI-generierte Texte einen Prozess menschlicher Prüfung und redaktioneller Kontrolle durchlaufen haben und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt, entfällt die Kennzeichnungspflicht für diese Texte.

Empfohlene Kennzeichnung von KI-genierten oder -modifizierten Bildern

Empfohlene Kennzeichnung von KI-genierten oder -modifizierten Bildern am Beispiel von Onlineshop und Katalog.

Was droht bei Verstößen?

Der Gesetzgeber hat die Sanktionen bewusst hoch angesetzt, um die Umsetzung der Transparenzpflicht sicherzustellen. Bei Verstößen gegen die KI-Kennzeichnungspflicht drohen:

  • Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder
  • 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist

Zusätzlich sind Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht möglich. Die Botschaft des Gesetzgebers ist klar: Transparenz ist keine Option, sondern Pflicht.

Was bedeutet das für deine Content-Prozesse?

Artikel 50 der KI-VO verlangt vor allem eines: saubere, dokumentierte Prozessentscheidungen statt wiederkehrende Einzelfallabwägungen. Wer heute noch nicht weiß, an welchen Stellen in seiner Content-Produktion KI zum Einsatz kommt, sollte das jetzt klären.

Drei Fragen, die du dir jetzt stellen solltest:

  1. Weißt du, wo KI-Anteile in deinen Assets stecken? Und kannst du unterscheiden, ob ein Asset vollständig KI-generiert oder nur KI-modifiziert ist?
  2. Ist die Kennzeichnung entlang der gesamten Prozesskette sichergestellt? Von der Erstellung bis zur Ausspielung – auch nach dem Download?
  3. Kannst du diese Information an deine Kunden oder Konsumenten weitergeben? Und weißt du, wie das am jeweiligen Touchpoint konkret aussehen soll?

Unser Ansatz bei Laudert: Im Zweifel lieber einmal zu viel kennzeichnen als zu wenig. Alle KI-generierten Inhalte, die wir im Auftrag unserer Kunden erstellen, werden bereits jetzt im Feld „Digital Source Type“ entsprechend markiert.

Webinar-Aufzeichnung anfragen

Zur KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act haben wir am 21.07.2026 ein Webinar veranstaltet, in dem wir die wichtigsten Punkte und Auswirkungen auf Content-Prozesse kompakt zusammengefasst haben. Wenn du das Webinar „EU AI Act: Was ändert sich für eure Content-Prozesse?“ im Original ansehen möchtest, kannst du die Aufzeichnung gerne bei uns anfragen – wir schicken dir gerne den Link zu.

Webinar AI Act Kennzeichnungspflicht

Du hast noch Fragen?

Wir helfen dir dabei, deine Content-Prozesse fit für den 2. August 2026 zu machen – strukturiert, praxisnah und mit dem richtigen Blick auf das, was wirklich zählt.

FAQ zu KI-Kennzeichnungspflicht

Muss ich alle KI-generierten Inhalte kennzeichnen?

Nein – nicht pauschal. Die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der KI-Verordnung greift vor allem dann, wenn Inhalte realistisch wirken und als echt wahrgenommen werden könnten (Bilder, Videos, Audio) oder wenn KI-generierte Texte ohne menschliche redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden. Rein werbliche Texte, die redaktionell geprüft und freigegeben wurden, fallen in der Regel nicht unter die Pflicht.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erstellt wurden?

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung, nicht der Zeitpunkt der Erstellung. Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 online sind oder im Druck kursieren, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Alles, was nach diesem Datum erstmals veröffentlicht wird – auch wenn es vorher produziert wurde – unterliegt der Kennzeichnungspflicht.

Reicht ein Hinweis in der Fußnote oder unter dem Bild?

Nein. Die Kennzeichnung muss direkt am Inhalt und auf den ersten Blick erkennbar sein. Fußnoten, Sternchen-Verweise oder allgemeine Hinweise an anderer Stelle auf der Seite sind nicht ausreichend.

Muss die Kennzeichnung auch nach dem Download sichtbar sein?

Ja. Die optische Kennzeichnung muss auch nach dem Download am Asset erhalten bleiben. Es reicht nicht aus, wenn die Information nur in den Metadaten hinterlegt ist.

Sind die EU-Icons zur Kennzeichnung verpflichtend?

Nein. Die von der EU vorgeschlagenen Icons sind Empfehlungen, keine Pflicht. Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung klar, sichtbar und für die jeweilige Zielgruppe verständlich ist – auch sprachlich.

Was ist der Unterschied zwischen KI-generiert und KI-modifiziert?

KI-generiert bedeutet: Das Asset ist ursprünglich durch ein KI-System auf Basis eines Prompts entstanden. KI-modifiziert bedeutet: Das Asset wurde durch menschliches Handeln erstellt und KI nur als Werkzeug in der Nachbearbeitung eingesetzt. Die Unterscheidung hat auch urheberrechtliche Relevanz.

Muss ich auch Texte kennzeichnen?

Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen. KI-generierte Texte müssen gekennzeichnet werden, wenn sie ohne menschliche redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden und der öffentlichen Information dienen. Texte, die redaktionell geprüft wurden und für die eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Was passiert, wenn ich gegen die Kennzeichnungspflicht verstoße?

Es drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zusätzlich sind Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht möglich.